Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag Hotel Weit Meer GbR Waren (Müritz):
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels. Mögliche Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn dieses vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Bestellungen schriftlich zu bestätigen, hat dieses jedoch auf ausdrückliches Verlangen des Kunden zu tun.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2.3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.4. Die Verjährungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Zimmer bereitzuhalten und die sonstigen Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und/oder sonstige Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel diesen angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. Dem Gast steht nach einer solchen Preisanhebung ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn sich der vom Kunden bestellte Leistungsumfang verringert.
3.5. Das Hotel behält sich vor, eine Anzahlung in angemessener Höhe einzufordern. Rechnungen des Hotels sind nach Leistungserbringung, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bei Abreise zahlbar. Die Zahlung hat in bar oder mit EC-Karte zu erfolgen.
3.6. Zugesandte Rechnungen des Hotels sind innerhalb der angegebenen Frist ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungs-verzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Rechnungen können auch per E-Mail versendet werden.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
4. Rücktritt des Kunden
4.1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bedarf der Schriftform, und der schriftlichen Zustimmung durch das Hotel. Erfolgt diese nicht, ist der Kunde verpflichtet, die Leistungen auch dann zu bezahlen, wenn er diese nicht in Anspruch nimmt. Dieses gilt in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung.
4.2. Der Kunde ist berechtigt, bis 42 Tage vor Anreise kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Rücktrittsrecht schriftlich gegenüber dem Hotel auszuüben.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer unter Abzug eventuell anfallender Vermittlungskosten anzurechnen.
4.4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück oder für Halbpension zu bezahlen. Der Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
5. Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung für gebuchte Zimmer oder sonstige Leistungen auch nach einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus den sonstigen Gründen, die das Gesetz vorsieht, vom Vertrag zurückzutreten.
5.4. Das Hotel ist zu einem außerordentlichen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn es begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dieses dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
6. Zimmerbereitstellung
6.1. Die gebuchten Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
6.2. Die verlängerte Nutzung des Zimmers am Abreisetag ist mit der Rezeption abzustimmen. Die Kosten hierfür betragen als Tageszimmer bis 18 Uhr 50 % des vollen Logispreises, nach 18 Uhr 100 %.
6.3. Bei einer Anreise nach 18 Uhr ist das Hotel zu informieren.
7. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld- und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EURO 2.500,00 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Soweit dem Kunden ein Fahrzeugstellplatz für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. dasselbe gilt für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
7.3. Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5. Nachrichten, Post oder sonstige Sendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Ergänzungen oder Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Waren (Müritz).
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Waren (Müritz).
8.4. Es gilt deutsches Recht.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.